Deutliche Erhöhung der Förderkonditionen im Zuge der Baukostensteigerungen — Bauen für Menschen mit Behinderung bleibt schwierig
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) NRW hat die neuen Wohnraumförderbestimmungen für das Jahr 2023 veröffentlicht. Die Konditionen sind in allen Bereichen um ca. 10 % angehoben und verbessert worden, um auf die Baukostensteigerungen und Zinsentwicklung zu reagieren und diese abzufedern. Die SeWo begrüßt diese Anpassungen als einen Schritt in die richtige Richtung.
Die Bewilligungsmieten steigen in allen Mietstufen um je 0,10 €/m². Positiv ist auch die Anhebung der Wohnflächenobergrenzen, die mehr Flexibilität auch bei kleineren Wohnungen erlauben.
Einige der Änderungen im Überblick:
Wohnungen für Mieter:innen der | Bewilligungsmiete (2.3.2.1) | Jährliche Erhöhung (2.3.2.3.1) | ||
Mietstufe | M1‑3 | M4 | M4+ | - |
Einkommensgruppe A | 6,00 € | 6,50 € | 7,10 € | um 1,7 % |
Wohnungen für Mieter:innen | Grunddarlehen | Grunddarlehen | Tilgungsnachlass (2.6.2 WFB 2023) |
in Mietstufe | M 1–3 | M4 | |
Einkommensgruppe A (2.2 a) WFB 2023) | 3.010 €/m² | 3.250 €/m² | 30% bzw. 35 % (bei 25 bzw. 30 Jahren Zweckbindung) Kommunen M4: 35 % bzw. 40 % |
Förderfähige Wohnfläche (2.5.1) von Wohnungen | barrierefrei | rollstuhlgerechter Wohnraum |
1 Zimmer, Küche, Nebenräume | 50 m² | 60 m² |
2 Zimmer, Küche, Nebenräume | 65 m² | 75 m² |
Gleichwohl bleibt es schwierig, den geförderten Mietwohnungsbau — gerade für Menschen mit Behinderungen — kostendeckend zu realisieren. Zwar sind auch die Darlehen für ein „Mehr an barrierefreiem Wohnraum“, von 7.000 € auf 12.000€ je Wohneinheit deutlich angehoben worden. Dennoch sind höhere Aufwendungen nötig, da der Tilgungsnachlass 50 % beträgt und der Restbetrag finanziert werden muss. Zusätzliche Mieteinnahmen sind damit jedoch nicht verbunden. Daher ist der Mietwohnungsbau für Menschen mit Behinderung, z.B. mit einer zusätzlichen Ausstattung an assistiver (Haus-)Technik, wie sie die SeWo bereits heute als baulichen Standard einsetzt, weiterhin im Nachteil gegenüber dem normalen geförderten Wohnungsbau. Menschen mit Behinderung haben es weiterhin schwer, ihre Wohnwünsche über den allgemeinen Wohnungsmarkt zu realisieren.
Zusatzdarlehen | Förderbetrag | Tilgungsnachlass |
Zusatzdarlehen für ein Mehr an barrierefreiem Wohnraum (2.5.6) Wohnraum für Menschen mit Schwerbehinderung und/oder für Rollstuhlnutzendezusätzl. je Nullschwellezusätzl. je rollstuhlgerechter unterfahrbarer Einbauküche | 2.000 € je elektrische Tür, 3.500 € je Wohnungseingangstür Pauschal 12.000 € je Wohnung 1.500 € je Tür zum 6.000 € je Küche | 50 % |
Die SeWo steht, gemeinsam mit dem LWL, im regelmäßigen Austausch mit dem Bauministerium NRW, um Ihre Erfahrungen und Bedarfe von Menschen mit Behinderungen einfließen zu lassen und die jährlichen Anpassungen der Förderkonditionen für diesen Personenkreis weiter zu verbessern.
Die aktuellen Förderkonditionen der Wohnraumförderung NRW für 2023 finden Sie hier.