Deutliche Erhöhung der Förderkonditionen im Zuge der Baukostensteigerungen — Bauen für Menschen mit Behinderung bleibt schwierig
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) NRW hat die neuen Wohnraumförderbestimmungen für das Jahr 2024 veröffentlicht. Die Konditionen sind noch einmal deutlich verbessert worden, um auf die Baukostensteigerungen und Zinsentwicklung zu reagieren und diese abzufedern. Die SeWo begrüßt diese Anpassungen als einen Schritt in die richtige Richtung.
Die SeWo hat sich gemeinsam mit dem LWL und dem LVR dafür eingesetzt, die Förderbedingungen für die Schaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen zu vereinheitlichen, um eine Vielzahl verschiedener Wohnangebote zu gleichen Konditionen realisieren zu können und Fehlanreize zu vermeiden. Diesem Vorschlag ist das Ministerium insofern gefolgt, als dass die Förderbedingungen für die Schaffung von Wohnraum in Einrichtungen (Fördernummer 7) sich nach den allgemeinen Bedingungen richten und keine Sonderstruktur mehr abbilden.
Die Bewilligungsmieten und Grunddarlehen steigen in allen Mietstufen an. Positiv ist auch die Anhebung der Wohnflächenobergrenzen, die mehr Flexibilität auch bei kleineren Wohnungen erlauben.
Einige der Änderungen im Überblick:
Wohnungen für Mieter:innen der | Bewilligungsmiete (Nr. 2.3.2.1) | Jährliche Erhöhung (Nr. 2.3.2.3) | ||
Mietstufe | M1‑3 | M4 | M4+ | - |
Einkommensgruppe A | 6,50 € (+0,50 €) | 7,25 € (+0,75 €) | 7,85 € (+0,75 €) | um 2,0 % (+0,3 %) |
Wohnungen für Mieter:innen | Grunddarlehen | Grunddarlehen | Tilgungsnachlass (2.6.2 WFB 2023) |
in Mietstufe | M 1–3 | M4 | |
Einkommensgruppe A (2.2 a) WFB 2023) | 3.110 €/m² (+100 €/m²) | 3.250 €/m² (+100 €/m²) | 30% bzw. 35 % (bei 25 bzw. 30 Jahren Zweckbindung) Kommunen M4: 35 % bzw. 40 % |
Gleichwohl bleibt es schwierig, den geförderten Mietwohnungsbau — gerade für Menschen mit Behinderungen — kostendeckend zu realisieren. Zwar sind auch die Darlehen für ein „Mehr an barrierefreiem Wohnraum“, von 12.000 € auf 15.000€ je Wohneinheit deutlich angehoben worden. Dennoch sind höhere Investitionen als im „normalen“ Bauen nötig, da der Tilgungsnachlass der Zusatzdarlehen 50 % beträgt und der Restbetrag finanziert werden muss. Zusätzliche Mieteinnahmen sind damit jedoch nicht verbunden. Daher ist der Mietwohnungsbau für Menschen mit Behinderung, z.B. mit einer zusätzlichen Ausstattung an assistiver (Haus-)Technik, wie sie die SeWo bereits heute als baulichen Standard einsetzt, weiterhin im Nachteil gegenüber dem normalen geförderten Wohnungsbau. Menschen mit Behinderung haben es weiterhin schwer, ihre Wohnwünsche über den allgemeinen Wohnungsmarkt zu realisieren und eine bedarfsgerecht ausgestattete Wohnung zu finden.
Zusatzdarlehen, z.B. | Förderbetrag | Tilgungsnachlass |
Zusatzdarlehen für ein Mehr an barrierefreiem Wohnraum (2.5.6) Wohnraum für Menschen mit Schwerbehinderung und/oder für Rollstuhlnutzende zusätzl. je Nullschwellezusätzl. je rollstuhlgerechter unterfahrbarer Einbauküche | 2.000 € je elektrische Tür, 3.500 € je Wohnungseingangstür Pauschal 15.000 € (+3.000 €) je Wohnung 1.500 € je Tür zum 8.000 € (+2.000 €) je Küche | 50 % |
Die SeWo steht, gemeinsam mit dem LWL, im regelmäßigen Austausch mit dem Bauministerium NRW, um Ihre Erfahrungen und Bedarfe von Menschen mit Behinderungen einfließen zu lassen und die jährlichen Anpassungen der Förderkonditionen für diesen Personenkreis weiter zu verbessern. Aktuelle Fragen, wie die Berücksichtigung von Haustechnik, deren Finanzierung und Refinanzierung etc. werden fortlaufend erörtert.
Die aktuellen Förderkonditionen der Wohnraumförderung NRW für 2024 finden Sie hier.