Wohn­raum­för­der­be­stim­mun­gen 2024 veröffentlicht

Deckblatt der Wohnraumförderbestimmungen in Nordrhein-Westfalen 2024

WFB 2024 des MHKBD NRW

Deut­li­che Erhö­hung der För­der­kon­di­tio­nen im Zuge der Bau­kos­ten­stei­ge­run­gen — Bau­en für Men­schen mit Behin­de­rung bleibt schwierig

Das Minis­te­ri­um für Hei­mat, Kom­mu­na­les, Bau und Digi­ta­li­sie­rung (MHKBD) NRW hat die neu­en Wohn­raum­för­der­be­stim­mun­gen für das Jahr 2024 ver­öf­fent­licht.  Die Kon­di­tio­nen sind noch ein­mal deut­lich ver­bes­sert wor­den, um auf die Bau­kos­ten­stei­ge­run­gen und Zins­ent­wick­lung zu reagie­ren und die­se abzu­fe­dern. Die SeWo begrüßt die­se Anpas­sun­gen als einen Schritt in die rich­ti­ge Richtung.

Die SeWo hat sich gemein­sam mit dem LWL und dem LVR dafür ein­ge­setzt, die För­der­be­din­gun­gen für die Schaf­fung von Wohn­raum für Men­schen mit Behin­de­run­gen zu ver­ein­heit­li­chen, um eine Viel­zahl ver­schie­de­ner Wohn­an­ge­bo­te zu glei­chen Kon­di­tio­nen rea­li­sie­ren zu kön­nen und Fehl­an­rei­ze zu ver­mei­den. Die­sem Vor­schlag ist das Minis­te­ri­um inso­fern gefolgt, als dass die För­der­be­din­gun­gen für die Schaf­fung von Wohn­raum in Ein­rich­tun­gen (För­der­num­mer 7) sich nach den all­ge­mei­nen Bedin­gun­gen rich­ten und kei­ne Son­der­struk­tur mehr abbilden.

Die Bewil­li­gungs­mie­ten und Grund­dar­le­hen stei­gen in allen Miet­stu­fen an. Posi­tiv ist auch die Anhe­bung der Wohn­flä­chen­ober­gren­zen, die mehr Fle­xi­bi­li­tät auch bei klei­ne­ren Woh­nun­gen erlauben.

Eini­ge der Ände­run­gen im Überblick:

Woh­nun­gen für Mieter:innen der Bewil­li­gungs­mie­te
(Nr. 2.3.2.1)
Jähr­li­che Erhö­hung (Nr. 2.3.2.3)
Miet­stu­feM1‑3M4M4+-
Ein­kom­mens­grup­pe A 6,50 € (+0,50 €)7,25 € (+0,75 €)7,85 € (+0,75 €)um 2,0 % (+0,3 %)
Bewil­li­gungs­mie­ten 2024/Veränderungen zum Vor­jahr in Klammern

Woh­nun­gen für Mieter:innenGrund­dar­le­henGrund­dar­le­henTil­gungs­nach­lass (2.6.2 WFB 2023)
in Miet­stu­feM 1–3M4
Ein­kom­mens­grup­pe A (2.2 a) WFB 2023)3.110 €/m²
(+100 €/m²)
3.250 €/m²
(+100 €/m²)
30% bzw. 35 % (bei 25 bzw. 30 Jah­ren Zweck­bin­dung) Kom­mu­nen M4: 35 % bzw. 40 %
Grunddarlehen/Veränderung zum Vor­jahr in Klammern

Gleich­wohl bleibt es schwie­rig, den geför­der­ten Miet­woh­nungs­bau — gera­de für Men­schen mit Behin­de­run­gen — kos­ten­de­ckend zu rea­li­sie­ren. Zwar sind auch die Dar­le­hen für ein „Mehr an bar­rie­re­frei­em Wohn­raum“, von 12.000 € auf 15.000€ je Wohn­ein­heit deut­lich ange­ho­ben wor­den.  Den­noch sind höhe­re Inves­ti­tio­nen als im „nor­ma­len“ Bau­en nötig, da der Til­gungs­nach­lass der Zusatz­dar­le­hen 50 % beträgt und der Rest­be­trag finan­ziert wer­den muss. Zusätz­li­che Miet­ein­nah­men sind damit jedoch nicht ver­bun­den. Daher ist der Miet­woh­nungs­bau für Men­schen mit Behin­de­rung, z.B. mit einer zusätz­li­chen Aus­stat­tung an assis­ti­ver (Haus-)Technik, wie sie die SeWo bereits heu­te als bau­li­chen Stan­dard ein­setzt, wei­ter­hin im Nach­teil gegen­über dem nor­ma­len geför­der­ten Woh­nungs­bau. Men­schen mit Behin­de­rung haben es wei­ter­hin schwer, ihre Wohn­wün­sche über den all­ge­mei­nen Woh­nungs­markt zu rea­li­sie­ren und eine bedarfs­ge­recht aus­ge­stat­te­te Woh­nung zu finden.

Zusatz­dar­le­hen, z.B.För­der­be­tragTil­gungs­nach­lass
Zusatzdar­le­hen für ein Mehr an bar­rie­re­frei­em Wohn­raum (2.5.6)   Wohn­raum für Men­schen mit Schwer­be­hin­de­rung und/oder für Roll­stuhl­nut­zen­de zusätzl. je Null­schwel­lezu­sätzl. je roll­stuhl­ge­rech­ter unter­fahr­ba­rer Einbauküche2.000 € je elek­tri­sche Tür, 3.500 € je Woh­nungs­ein­gangs­tür Pau­schal 15.000 € (+3.000 €) je Woh­nung   1.500 € je Tür zum 8.000 € (+2.000 €) je Küche50 %

Die SeWo steht, gemein­sam mit dem LWL, im regel­mä­ßi­gen Aus­tausch mit dem Bau­mi­nis­te­ri­um NRW, um Ihre Erfah­run­gen und Bedar­fe von Men­schen mit Behin­de­run­gen ein­flie­ßen zu las­sen und die jähr­li­chen Anpas­sun­gen der För­der­kon­di­tio­nen für die­sen Per­so­nen­kreis wei­ter zu ver­bes­sern. Aktu­el­le Fra­gen, wie die Berück­sich­ti­gung von Haus­tech­nik, deren Finan­zie­rung und Refi­nan­zie­rung etc. wer­den fort­lau­fend erörtert.

Die aktu­el­len För­der­kon­di­tio­nen der Wohn­raum­för­de­rung NRW für 2024 fin­den Sie hier.